Wissen und Haltung

Foto: bagfa e.V.

Was wissen wir über Behinderungen? Und woher kommen unsere Informationen? Welches Verständnis haben wir von Inklusion? Welche Debatten und Forderungen bestehen in Hinblick auf die inklusive Gesellschaft? Und: Wie können wir im Team unsere eigene Haltung zu Inklusion reflektieren? Über diese Fragen nachzudenken und sich Informationen einzuholen gehört zu Ihren ersten Schritten, wenn Sie in das Themenfeld Inklusion und Engagement einsteigen. Auf dieser Seite finden Sie Materialien, die Ihnen dabei hilfreich sein können.

Behinderung und Inklusion

Anhand der hier zusammengestellten Materialien möchten wir Sie bei der Annäherung an die Begriffe und das Verständnis von Behinderung und Inklusion unterstützen. Dazu:

Die UN-Behindertenrechtskonvention

Der Begriff „Inklusion“ wurde 2009 mit dem Inkrafttreten des „Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen“, kurz: UN-Behindertenrechtskonvention, einer breiten Masse bekannt. Sie ist DAS Grundlagendokument für Inklusion schlechthin. Menschen mit Behinderung haben sie erkämpft und daran mitgearbeitet. Sie definiert ein menschenrechtliches Verständnis von Behinderung und benennt Regelungen für die Herstellung von Chancengleichheit und Selbstbestimmung in allen Bereichen des Lebens. Für Ihren individuellen Zugang stellen wir Ihnen die UN-Behindertenrechtskonvention in Alltagssprache und in Leichter Sprache zur Verfügung.

Auf der Seite www.behindertenrechtskonvention.info finden Sie u.a. Hintergrundinformationen zur Geschichte und Entwicklung der Konvention.

Zur UN-Behindertenrechtskonvention in Schwerer Sprache geht es hier.
Zur UN-Behindertenrechtskonvention in Leichter Sprache geht es hier.

Gesetzesgrundlagen für Inklusion

Inklusion ist in Deutschland ein gesellschaftliches und politisches Ziel. Das Recht auf Chancengleichheit, Selbstbestimmung, Nichtdiskriminierung und Teilhabe von Menschen mit Behinderung ist in verschieden Gesetzen verbrieft.

In Artikel 3 des Grundgesetzes steht seit 1994: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“.
Quelle: Grundgesetz

Das 2002 in Kraft getretene Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) verpflichtet beispielsweise Behörden dazu, Ihre Internetseiten, Formulare und Anträge barrierefrei zu gestalten. Es enthält auch Vorgaben zur Barrierefreiheit öffentlicher Gebäude und Infrastruktur und für die Bereitstellung von Informationen in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache. Seit dem Jahr 2006 ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft. Es wird häufig auch Antidiskriminierungsgesetz genannt und regelt die Ansprüche und Rechtsfolgen bei Diskriminierungen.

Für unser Thema, das inklusive Engagement, war insbesondere das 2016 verabschiedete Bundesteilhabegesetz (BTHG) mit Hoffnungen verbunden. In diesem Gesetzespaket wird das Recht auf staatlichen Teilhabeleistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung reformiert. Darin wird nun zwar die Bedeutung von Engagement für gesellschaftliche Teilhabe beschrieben. Wenn jedoch für die Ausübung eines freiwilligen Engagements eine Assistenz benötigt wird, dann soll diese in erster Linie durch Familie, Freunde und Nachbar:innen geleistet werden.

§ 78 (5): Leistungsberechtigten Personen, die ein Ehrenamt ausüben, sind angemessene Aufwendungen für eine notwendige Unterstützung zu erstatten, soweit die Unterstützung nicht zumutbar unentgeltlich erbracht werden kann. Die notwendige Unterstützung soll hierbei vorrangig im Rahmen familiärer, freundschaftlicher, nachbarschaftlicher oder ähnlich persönlicher Beziehungen erbracht werden.
Quelle: Bundesteilhabegesetz

Die bagfa veröffentlichte dazu im Dezember 2016 eine Stellungnahme. Darin kritisiert sie, dass es im Gesetz nicht gelungen ist, Finanzierung von Unterstützung im Engagement von Menschen mit Behinderungen so zu regeln, dass eine wirklich selbstbestimmte Teilhabe möglich ist. Zum Positionspapier der bagfa zum Bundesteilhabegesetz.

Die Einführung und Umsetzung des BTHG ist noch nicht abgeschlossen und aktuell ist eine fundierte Bewertung im Hinblick auf die Teilhabe im Engagement noch nicht möglich.

Zum Verständnis von Behinderung

Die UN-Behindertenrechtskonvention steht für ein menschenrechtliches Modell von Behinderung. Dieses Modell stellt einen Paradigmenwechsel im Verständnis von Behinderung dar und löst das zuvor lange unangefochtene soziale Modell von Behinderung ab. Welches Verständnis von Behinderung mit welchem Modell verbunden ist und worin sie sich grundlegend unterscheiden, skizziert und diskutiert die folgenden Veröffentlichung:

Zum Verständnis von Inklusion

Obwohl der Begriff „Inklusion“ seit einigen Jahren im deutschen Sprachgebrauch etabliert ist, gibt es bisher keine einheitliche Definition. Vielmehr stehen immer noch unterschiedliche Auslegungen und Akzentsetzungen im Verständnis von Inklusion nebeneinander. Das nebenstehende Video sowie der unten empfohlene Beitrag können Ihnen bei der Annäherung an den Begriff, und die damit Verbundenen Werte und Forderungen behilflich sein:

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Gudrun Wansing: “Was bedeutet Inklusion? Annäherung an einen vielschichtigen Begriff.” Der Beitrag ist im “Handbuch Behindertenkonvention Teilhabe als Menschenrecht – Inklusion als gesellschaftliche Aufgabe” der Bundeszentrale für politische Bildung zu finden, auf den Seiten 43-54.

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Selbstvertretung von Menschen mit Behinderung

Wenn wir über Grundlagenwissen in Bezug auf das Themenfeld Inklusion und Engagement sprechen, sollten wir uns bewusstmachen: Menschen mit Behinderung engagieren sich seit Jahrzehnten! Und zwar für Gleichberechtigung, Teilhabe und Selbstbestimmung. Das politische Engagement von Menschen mit Behinderung spielte bei der Entstehung und den Verhandlungen zur UN-Behindertenrechtskonvention eine entscheidende Rolle. Auch der Perspektivwechsel in der Wahrnehmung von Behinderung ist das Resultat ihres jahrzehntelangen Engagements. Sie entstand in den 70er Jahren als selbstorganisierte Bewegung für Teilhabe und Selbstbestimmung. In den 90er Jahren gründeten sich aus der Bewegung immer professionellere Strukturen der Selbstvertretung.

Die Entstehung, Entwicklung und Erfolge der Behindertenbewegung und der daraus entstandenen Strukturen der Selbstvertretung zeigt das Buch „Wegweiser Behindertenbewegung“ von Prof. Dr. Swantje Köbsell auf. Sie ist Professorin für Diability Studies an der Alice-Salomon-Hochschule Berlin war Mitglied des Beirats im bagfa-Inklusionsprojekt.

Elf bundesweit aktive Selbstvertretungs-Organisationen behinderter Menschen haben sich 2015 in Berlin zur „LIGA Selbstvertretung – DPO Deutschland“ zusammengeschlossen. Das Aktionsbündnis fordert, dass im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention behinderte Menschen und ihre Organisationen im Mittelpunkt der Weiterentwicklung der Behindertenpolitik stehen müssen. Unter den Mitgliedern sind auch zwei der bekanntesten Selbstvertretungsorganisationen:

Behindertenrechtsaktivist:innen und Organisationen der Selbstvertretung haben aufgrund ihrer Geschichte eine eigene Perspektive auf die Forderung nach Gleichbehandlung im bürgerschaftlichen Engagement. Einen kritischen Blick auf die Forderung nach nach Gleichbehandlung im bürgerschaftlichen Engagement für Menschen mit Behinderung wirft Dr. Sigrid Arnade, langjährige Geschäftsführerin des ISL, im folgenden Artikel:

Von Skepsis, Selbstausbeutung und Selbstbestimmung. Die Bedeutung bürgerschaftlichen Engagements für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.” Zu finden auf den Seiten 45-48 in der Publikation “Mittendrin oder nur dabei? Auf dem Weg in eine inklusive Bürgergesellschaft” des Bundesnetzwerks Bürgerschaftliches Engagement.

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Perspektiven kennenlernen

Was wissen wir eigentlich jenseits von Definitionen über Behinderung? Was wissen wir über Barrieren und Diskriminierungserfahrungen? Woher nehmen wir unser Wissen? Und wer stellt das Wissen zur Verfügung? Diese Fragen sollten wir kritisch reflektieren. Insbesondere dann, wenn wir selbst keine oder kaum Berührungspunkte mit Menschen mit Behinderungen haben. Dann sind es oftmals Beiträge aus Medien oder aus der Wissenschaft, die unser Bild von Behinderung prägen. Und diese Eindrücke bilden nicht unbedingt die Perspektiven behinderter Menschen selbst ab.

Eine sehr informative Broschüre zur Alltagsdiskriminierung in Form von „Abelismus“ hat die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. – ISL herausgegeben. Neben einer Erklärung des Begriffs enthält sie Beispiele aus dem Alltag. Alle Abschnitte sind mit Cartoons von Phil Hubbe illustriert. Zur Broschüre: Ableismus erkennnen und begegnen.

Podcasts, Blogs und Co.

In den vergangenen Jahren sind viele Blogs, Vlogs, Podcasts und Magazine entstanden, in denen Menschen mit Behinderungen über ihr Alltagserleben und ihre Forderungen und Perspektiven auf Inklusion sprechen. Hier finden Sie eine Auswahl verschiedener Formate:

Viele weitere Vorschläge für Blogger:innen und Autor:innen, die als behinderte Menschen Blogs, Magazine, Projekte etc. ins Leben gerufen haben, veröffentlicht der Aktivist Raul Krauthausen auf seiner Website: www.raul.de.

Haltung entwickeln

Unsere Haltung(en) bilden das Koordinatensystem für unser Handeln im Alltag. Um als Freiwilligenagentur inklusiver zu werden, ist eine Verständigung über eine gemeinsame Haltung und gemeinsame Ziele wichtig – in Team, aber auch mit Netzwerk- und Kooperationspartner:innen. Denn Inklusion ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Für den Prozess gibt es kein „one fits all“ Modell. Auf welche Weise, mit wem und in welchen Formaten Sie ihn gestalten, kann ganz unterschiedlich sein. Die hier zusammengestellten Materialien zeigen Ihnen verschiedene Ansätze auf, ihre Haltung und Ziele im kleinen Rahmen als Team oder auch im größeren Rahmen gemeinsam mit anderen Akteurinnen in der Kommune zu reflektieren und zu entwickeln.

Für den Einstieg empfehlen wir Ihnen die Lektüre des Artikels „Inklusion – Wie hältst du´s mit der Haltung?“. Er wurde von einem Autorinnenkollektiv des Arbeitskreises Inklusion der GEW verfasst.

Eine digitale Methodensammlung für den Einstieg in die Themen Behinderung, Inklusion und Teilhabe hat das Bildungsteam Berlin-Brandenburg e.V. im Rahmen des Projekts „Der Vielfalt gerecht werden. Diversity in Ausbildung und Beruf“ veröffentlicht. Für das Diversitätsmerkmal Behinderung ist eine Sammlung von 15 Methoden und Übungen dabei, die für gemeinsame Reflektionsprozesse im Team angewendet werden können. Zur Methodensammlung Diversity/Behinderung hier.

In einem mehrjährigen Prozess haben die Montag Stiftungen in Zusammenarbeit mit verschiedenen kommunalen Akteur:innen drei Handbücher erarbeitet und veröffentlicht. Jedes ist einen anderen Schwerpunkt gewidmet.

Zu jedem Handbuch wurde eine kostenfrei nutzbare Leseprobe veröffentlicht. Sie ermöglichen einen Blick ins Buch. Wenn Sie mit den Handbüchern arbeiten möchten, wenden Sie sich bitte direkt an die Montag Stiftungen.

Inklusion und Engagement

Themenschwerpunkt der BBE-Kampagne »Engagement macht stark!«

2021 setzte das Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE) in seiner jährlichen bundesweiten Kampagne »Engagement macht stark!« den Themen-Schwerpunkt „Engagement und Inklusion“ und veröffentlichte in seinem Newsletter u.a. die Beiträge „Die Bedeutung von inklusivem Engagement“ und „Freiwilligenagenturen und inklusives Engagement“.

Netzwerkpartnerschaft der Engagementplattform

Die Aktion Mensch, die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen (bagfa) und aktuell knapp 100 Freiwilligenagenturen als Netzwerkpartner vor Ort, bilden ein Netzwerk zur Förderung des inklusiven, bürgerschaftlichen und digitalen Engagements. In den partizipativ entwickelten Leitlinien der Zusammenarbeit finden sich Aussagen zum Selbstverständnis und zur Rolle von Freiwilligenagenturen zu inklusivem Engagement.

Weitere Informationen unter: https://bagfa.de/projekte/engagement-plattform/

Inklusion als Thema in den Engagementstrategien der Bundesländer

Zunehmend finden sich in den neueren Engagementstrategien einzelner Bundesländer auch Aussagen zum Handlungsfeld Inklusion bei der Zieleformulierung zur Engagementförderung: z.B. in für Nordrhein-Westfalen oder in Sachsen-Anhalt.

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