Beratung und Vermittlung

In der Beratung und Vermittlung von Freiwilligen sind Sie Expert:innen. Selbstverständlich ist, dass der Umgang mit Freiwilligen stets respektvoll sein sollte und die persönlichen Stärken und Wünsche im Vordergrund stehen. Abgesehen davon gibt es einige Erfahrungswerte und Materialien, die Sie dabei unterstützen können, sich auf unterschiedliche Bedürfnisse und Anforderungen in der Engagementberatung vorzubereiten. Auf dieser Seite bündeln wir die Vorschläge, Tipps und Materialien von Kolleg:innen aus Freiwilligenagenturen und sozialen Einrichtungen, die Erfahrungen mit der Beratung von Menschen mit Behinderung gesammelt haben. Wir nehmen außerdem auch die Einsatzstellen in den Blick. Denn sie sind unverzichtbare Partnerinnen für inklusives Engagement.

Die Beratungssituation gestalten

Beratungsgespräche gelingen am besten in einer einladenden und geschützten Umgebung. Damit möglichst unbefangene Gesprächssituationen entstehen können, müssen auch Unsicherheiten und Fragen in Hinblick auf den Umgang mit Menschen mit Behinderung thematisiert werden. Sprechen Sie in Ihrem Berater:innen-Team offen darüber und informieren Sie sich gemeinsam über do´s und dont´s für einen respektvollen Umgang.

Ein empfehlenswerter Ratgeber für den schnellen Überblick sind die Knigge-Tipps zum respektvollen Umgang mit Menschen mit Behinderungen des Paritätischen Hessen.

Im bagfa-Inklusionsprojekt haben wir Empfehlungen für eine vielfaltsbewusste und inklusive Beratungssituation gesammelt. Sie berücksichtigen verschiedene Aspekte wie z.B. die Kommunikation über Unterstützungsbedarf den zeitlichen Rahmen der Beratung und Vermittlung oder die Suche nach Einsatzfeldern. Die Empfehlungen wurden im Praxisleitfaden „Teilhabe möglich machen. Freiwilligenagenturen und Inklusion“ veröffentlicht.

Eine gemeinsame Sprache finden

Die Kommunikation zwischen Beratenden und Interessierten ist für das Gelingen der Beratung und Vermittlung Freiwilliger sehr wichtig. Um ein passendes Engagement und einen geeigneten Einsatzort zu finden, braucht es eine gute Verständigung über die Interessen, Wünsche und Stärken der Person. Aber auch die Informationen zu Einsatzorten und Engagementangeboten sollten so weitergegeben werden, dass die oder der Freiwillige eine gute Entscheidungsgrundlage bekommt. Die Beratungssituation sollte also auch sprachlich so gestaltet werden, dass eine bestmögliche Verständigung auf beiden Seiten erreicht werden kann. Dafür kann es hilfreich sein, sich über alternative Sprachkonzepte zur Alltagssprache zu informieren. Hier finden Sie Anregungen und Materialien für die Anwendung Deutscher Gebärdensprache sowie Einfacher und Leichter Sprache in Ihrer Beratung.

Gebärdensprache in der Beratung

Beraten Sie gehörlose Menschen, dann findet die Kommunikation in der Regel in Gebärdensprache statt. Eine Einführung in Deutsche Gebärdensprache hat der Deutsche Gehörlosen-Bund e.V. veröffentlicht. Auch wenn bisher niemand aus Ihrem Berater:innen-Team gebärden kann – Sie können ein paar Wege ausprobieren, um die Kommunikation im Bedarfsfall zu ermöglichen.

Einfache Sprache und Leichte Sprache in der Beratung

Etwa 95 Prozent der Bevölkerung können Einfache Sprache lesen und verstehen. Zu den Personengruppen, die davon ganz konkret profitieren, zählen funktionale Analphabeten, Personen mit Lese-Rechtschreibschwäche oder Menschen mit geringen Deutschkenntnissen. Hier kann Einfache Sprache Teilhabe ermöglichen. Und in Leichter Sprache gelingt die Kommunikation mit Menschen mit Lernschwierigkeiten. Das sind starke Argumente dafür, diese beide Sprachkonzepte kennenzulernen und in der Beratungsarbeit anzuwenden.

Eine kurze Einführung: Einfache Sprache vs. Leichte Sprache

Für Einfache Sprache wurde bisher kein einheitliches Regelwerk veröffentlicht. Es gibt aber allgemein anerkannte Empfehlungen für eine Vereinfachung des Satzbaus und der Wortwahl im Vergleich zur Alltagssprache. Die Empfehlungen fasst das Übersetzungsbüro Leichte Sprache Bonn in ihren Regeln für Einfache Sprache kurz und knackig zusammen. In diesem Video vom Online-Kurs Einführung in die Einfache Sprache von Domingos de Oliveira werden neben einer Einführung in die Einfache Sprache auch konkrete Beispiele für die Anwendung Einfache Sprache erarbeitet.

Leichte Sprache ist ein Sprachkonzept, das die deutsche Sprache stark vereinfacht. Sie ermöglicht insbesondere Menschen mit Lernschwierigkeiten selbstbestimmt Informationen über Texte aufzunehmen. Hilfreich kann Leichte Sprache aber für weit mehr Menschen sein, beispielsweise für Menschen die an Demenz erkrankt sind. Für Texte in Leichter Sprache gibt es ein festes Regelwerk. Daran haben Menschen mit Lernschwierigkeiten mitgearbeitet. Es wurde von den Mitgliedern des Netzwerks Leichte Sprache herausgegeben. Zwei wichtige Kriterien für Texte in Leichter Sprache sind die Bebilderung der Inhalte und die Prüfung durch Expert:innen, also Menschen mit Lernschwierigkeiten. Das vollständige Regelwerk könne Sie hier ansehen und herunterladen.

Texte und Materialien in Leichter Sprache müssen also immer zusammen mit Expert:innen erarbeitet werden. Mittlerweile haben sich einige Übersetzungsbüros für Leichte Sprache gegründet oder sich auf Übersetzungen in die Leichte Sprache als Dienstleistungen spezialisiert. Unter den Vorreitern ist das Übersetzungsbüro Leichte Sprache der Lebenshilfe Bremen.

Materialien für die Beratungsarbeit in Einfacher und Leichter Sprache

In den vergangenen Jahren haben Kolleg:innen aus Freiwilligenagenturen und Einrichtungen der Behindertenhilfe im Rahmen von Projekten zur Förderung inklusiven Engagements Einfache Sprache und Leichte Sprache in der Beratung von Freiwilligen angewendet. Die Projekte sind heute längst abgeschlossen. Aber die erarbeiteten Materialien sind weiterhin gute Beispiele und häufig verwendete Vorlagen, die auch Sie für Ihre eigene Beratungsarbeit nutzen können. Sie müssen also das Rad nicht neu erfinden, wenn Sie zum Beispiel eine Erklärung zu freiwilligem Engagement oder der Arbeit einer Freiwilligenagentur in Leichter Sprache für Ihre Beratungsarbeit suchen. Vielleicht möchten Sie sich und die Möglichkeiten für freiwilliges Engagement an Ihrem Standort auch in einem Info-Workshop einem Werkstattrat vorstellen. Auch dafür finden Sie Konzepte in unserer Materialbox.

Zwei anschauliche Beispiele:

Lesen Sie sich die beiden folgenden Sätze einmal genau durch – wie könnte man es noch sagen? Die Auflösung finden Sie unter dem jeweiligen Bild.
Quelle: Postkarten, AWO, Büro Leichte Sprache

Postkarte mit einem Satz in schwerer Sprache
Auflösung: Auf Regen folgt Sonnenschein
Postkarte mit einem Satz in schwerer Sprache
Auflösung: Glaube kann Berge versetzen

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Engagement-Plattform der Aktion Mensch

Die Engagement-Plattform ist mit rund 15.000 Einträgen die größte nicht-kommerzielle und inklusive Plattform für Engagement und Ehrenamt in Deutschland. Rund 90 Freiwilligenagenturen bilden als Netzwerkpartner dort ihre vielfältigen Engagementmöglichkeiten ab. Die Aktion Mensch und die Freiwilligenagenturen stehen für das inklusive Miteinander im demokratischen Gemeinwesen und für die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Menschen mit und ohne Behinderungen können mit ihren Talenten die Engagement-Plattform nutzen, dort ihr passendes Engagement finden und gemeinsam aktiv werden. Egal ob lokal in der eigenen Region, digital von zu Hause aus, langfristig und regelmäßig oder zeitlich flexibel – all diese Filtermöglichkeiten vereinfachen die Suche nach dem passenden Engagement.

Beratung und Unterstützung von Einsatzstellen

Inklusives Engagement kann nur gemeinsam mit Einsatzstellen gelingen. Und es ist leider noch nicht selbstverständlich. Also haben auch Einsatzstellen oft noch keine Erfahrungen in der Arbeit mit Freiwilligen mit Behinderung. Genauso wie in Ihrem Team möglicherweise erstmal Unsicherheiten bestanden, können auch bei Kolleg:innen in den Einsatzstellen erstmal Hemmschwellen bestehen. Tipps, wie Sie sich auf Gespräche vorbereiten und lokale Einsatzstellen mit ins Boot holen können, haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Rechtsfragen im inklusiven Engagement

Manche Unsicherheiten und Vorbehalte sitzen tief und wiegen schwer. Vielleicht erleben Sie das auch in der ein oder anderen Situation mit Ihrem Team oder mit Einsatzstellen. Dem Team des bagfa-Inklusionsprojekts sind im Projektverlauf einige Fragen und Schilderungen von Alltagssituationen immer wieder begegnet, die Freiwilligenagenturen und Einsatzstellen in Bezug auf ihre eigene Verantwortung sowie die Rechte von Freiwilligen mit Behinderungen bewegt haben. Die Handreichung „Obacht oder einfach machen? Rechtsfragen im inklusiven Engagement“ kann dabei helfen, bestehende Informationslücken zu füllen und damit die Handlungssicherheit im inklusiven Engagement für allen Beteiligten zu verbessern.

Engagement sichtbar machen – Vorbilder zeigen!

Persönliche Erfahrungsberichte von Engagierten, aber auch Berichte, Bilder oder Videos, die Menschen in ihrem Engagement zeigen, machen die vielen Möglichkeiten freiwilligen Engagements für Einsatzstellen sichtbar und zeigen: Inklusives Engagement gelingt und findet schon statt! Engagieren sich bei Ihnen vor Ort schon Menschen mit Behinderung und Sie wissen davon? Dann fragen Sie doch einmal an, ob sie oder er Lust hat, bei der nächsten Netzwerkrunde mit Ihren Einsatzstellen davon zu erzählen. Oder recherchieren Sie Beispiele für Engagements verschiedener Menschen in unterschiedlichen Einsatzfeldern und machen Sie diese sichtbar – zum Beispiel im Rahmen einer Info-Veranstaltung für Einsatzstellen zum inklusiven Engagement oder auch in persönlichen Gesprächen mit Freiwilligenkoordinator:innen. Wir haben ein paar Beispiele für Sie:

Inklusives Vorlesen in Halle an der Saale:

Hier gelangen Sie direkt zum Bericht über die inklusive Vorleseaktion der Freiwilligenagentur Halle-Saalkreis e.V.

https://www.freiwilligen-agentur.de/viele-puenktchen-eine-geschichte/

 Videos:

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DEIN Engagement: MÜLL sammeln mit JAN KLEEN
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LEGO RAMPEN bauen mit CARO
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Überall dabei Ehrenamt barrierefrei

Weitere Hinweise

Beratungsangebote der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB®)

Die Angebote der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB®) werden seit 2018 auf Grundlage des § 32 im neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert. Der Auftrag der EUTB® ist gemäß §32 SGB IX „die Stärkung der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohter Menschen…“. Das Beratungsangebot ist von Leistungsträgern und Leistungserbringern unabhängig und ergänzt die bestehenden Beratungs- und Informationsangebote der Rehabilitationsträger sowie sonstiger Beratungsangebote. EUTB®-Angebote fungieren dabei als Lotsen im System. Im Beratungsatlas können Ratsuchende das für sie passende Angebot finden, zum Beispiel nach ihren örtlichen Präferenzen und auch nach besonderen Erfahrungen mit spezifischen Teilhabebeeinträchtigungen.

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