Werte & Positionierung
Inhalt
Warum es wichtig und hilfreich ist, sich seiner Werte zu vergewissern – auch bei Fragen von Sicherheit und Schutz in Freiwilligenagenturen
Handeln in der Zivilgesellschaft bedeutet: an Werten ausgerichtet zu handeln. Entsprechende Orientierungen prägen oder bestimmen, was Freiwillige und Freiwilligenagenturen tun. Anfeindungen, Bedrohungen und Infragestellungen von Engagement(förderung) bieten einen Anlass, sich der eigenen Werte zu vergewissern. Denn nicht zuletzt fordern solche Ereignisse heraus, Grenzen zu ziehen und diese zu begründen.
Wer Werte für sich definiert hat, weiß besser, was zu tun ist, und kann und sollte sich gerade auch in kritischen Situationen darauf berufen. Werte erklären nicht nur, wer man ist und wofür man steht, sondern unterstützen auch dabei, Widerstand auszuhalten und Wege zu finden, wie man Engagement, Freiwillige und die eigene Agentur schützen und verteidigen kann.
Was sind (mögliche) Werte, die der Arbeit von Freiwilligen(agenturen) eine Basis geben – und wo sind sie festgeschrieben?
Engagement soll dem Gemeinwohl dienen. Was jedoch im Interesse der Allgemeinheit ist, darüber gehen die Vorstellungen auseinander. Autoritäre Antworten lauten anders als demokratische. Deshalb braucht es ein Fundament an Werten, um freiwilliges Engagement näher zu bestimmen. Dieses Fundament zeigt auch, woran sich das Wirken engagementfördernder Einrichtungen wie Freiwilligenagenturen ausrichten kann. Bevor einzelne Werte und Prinzipien vorgestellt werden, zunächst einige Hinweise dazu, wo diese Orientierungen bereits verankert sind.
- Die freiheitlich-demokratische Grundordnung liefert bereits einen Rahmen an Werten. Für kommunal organisierte Freiwilligenagenturen ohnehin entscheidend, beziehen sich auch Freiwilligenagenturen explizit auf das Grundgesetz. Es garantiert allem voran die Menschenwürde. Ein zentraler Bezugspunkt in der Zivilgesellschaft: den:die Einzelne:n sehen, seine Rechte anmahnen, ihren Bedürfnissen gerecht werden, als Individuum. In den Grundrechten zentral verankert ist zum Beispiel der Schutz von Minderheiten. Solidarität mit ihnen ist gelebte Praxis freiwilligen Engagements. Und zur Demokratie, die das Grundgesetz festhält, gehört das Recht, sich in Vereinen etc. zu organisieren.
Engagement im Grundgesetz
Thematisiert das Grundgesetz aber eigentlich den Wert freiwilligen Engagements? Nur bedingt. Um das Gemeinwohl zu verwirklichen, sieht die Verfassung eher den Staat verantwortlich. Nach Aussage des Rechtswissenschaftlers Martin Nettesheim bewegt sich das Engagement „aus verfassungsrechtlicher Sicht in einem Niemandsland“. Angesichts aktueller Entwicklungen könnte man fragen, ob etwa der Schutz des Engagements im Grundgesetz nicht als eigener Auftrag formuliert werden sollte.
- Weitere Vorgaben für viele Freiwilligenagenturen stehen in Satzungen und Leitbildern von Trägern, etwa der klassischen Wohlfahrtsverbände. Ein Beispiel: „Würde jedes Menschen“ und davon ausgehend etwa Solidarität, Gerechtigkeit, Selbstbestimmung finden sich am Anfang des Leitbilds der Diakonie Deutschland, während der Paritätischen Bremen u.a. „Offenheit, Toleranz und Vielfalt“ als „grundlegende Prinzipien“ oder auch „Kooperation und wechselseitige Unterstützung“ nennt.
- Ein weiterer Wertehorizont ist die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. 1948 von den Vereinten Nationen verabschiedet, legt auch sie universelle Rechte und Freiheiten jedes Menschen fest. Anders als das Grundgesetz hat diese Resolution zwar keinen rechtsverbindlichen Status, bildet aber weltweit einen zentralen Bezugspunkt für die Zivilgesellschaft.
Engagement in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte
Zwei beispielhafte Artikel aus der Allgemeinen Erklärung, die für Engagement relevant sind. Eine Verknüpfung von gestaltendem Engagement und politischen Institutionen bietet Artikel 21 (1): „Jeder hat das Recht, an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten seines Landes unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter mitzuwirken.“ Und am Ende der Erklärung findet sich in Artikel 29 (1) auch eine Pflicht, die eine starke Norm der Mitwirkung einführt: „Jeder hat Pflichten gegenüber der Gemeinschaft, in der allein die freie und volle Entfaltung seiner Persönlichkeit möglich ist.“
- Um noch einen weiteren internationalen Bezugspunkt zu nennen: Die „Universal Declaration on Volunteering“, 2001 von der International Association of Volunteer Effort verabschiedet, liefert ebenfalls zentrale Werte für Engagement/förderung. So ist explizit u.a. von Gemeinschaft, Fürsorge, Hilfsbereitschaft, Bildung, Solidarität oder Kooperation die Rede.
Universal Declaration on Volunteering
Aus der deutschen Übersetzung „Freiwilliges Engagement (…) ist ein Baustein der bürgerlichen Gesellschaft. Es erfüllt die hehrsten Ziele der Menschheit – das Streben nach Frieden, Freiheit, Lebenschancen, Sicherheit und Gerechtigkeit für alle – mit Leben.“
Was sind insgesamt Werte, die für den Kontext Engagement und Freiwilligenagenturen relevant sind, gerade auch bei Schutz und Prävention? Einige haben wir hier zusammengestellt.
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- Offenheit bezeichnet das Interesse, Unvertrautes wahrzunehmen, es aufgeschlossen zu reflektieren und in die eigene Weltsicht oder Praxis zu integrieren.
- Vielfalt bedeutet, unterschiedliche soziale, kulturelle und biografische Hintergründe als Normalität anzuerkennen und aktiv einzubeziehen.
- Partizipation meint die proaktive Beteiligung von Freiwilligen und Zielgruppen an Entscheidungen, Gestaltung und Weiterentwicklung von Angeboten.
- Demokratie bezeichnet Strukturen und Verfahren, durch die Macht begrenzt und Entscheidungen legitimiert werden, indem viele Stimmen und Meinungen gehört werden.
- Solidarität bedeutet, sich für andere einzusetzen und Verantwortung zumal für Benachteiligte zu übernehmen, ohne Erwartung von Gegenleistungen.
- Respekt heißt, die Würde, die Selbstbestimmung und das Selbstverständnis des Gegenübers zu achten und anzuerkennen.
- Toleranz meint das wohlwollende Aushalten unterschiedlicher Sichtweisen und Lebensentwürfe, ohne jemanden abzuwerten oder auszugrenzen.
- Teilhabe bedeutet, alle Barrieren abzubauen, die Menschen davon abhalten, Angebote zu nutzen und mitzugestalten, und aktive Zugänge dafür zu schaffen.
- Kooperation bedeutet die verlässliche Zusammenarbeit von Organisationen, Freiwillige und weitere Akteure.
- Verantwortung meint das aktive Bewusstsein für das eigene (Nicht)Handeln, für dessen Folgen und Grenzen.
- Zusammenhalt meint das Gefühl und die Praxis, füreinander einzustehen und verbunden zu sein, aller Unterschiede zum Trotz.
Relevant sind auch ethische Prinzipien, die andere Professionen entwickelt haben, etwa Pflege, Medizin oder Soziale Arbeit. Davon und von den oben beschriebenen Werten ausgehend, lassen sich wichtige Prinzipien im Kontext von Engagement/förderung etwa wie folgt formulieren.
- Schadensvermeidung: Handle so, dass jede Form von Schäden für Freiwillige und Zielgruppen vermieden werden.
- Fürsorge: Übernehme aktiv Verantwortung für das Wohlergehen aller Beteiligten und schaffe sichere, unterstützende und verlässliche Bedingungen bei den eigenen Angeboten oder fördere dies bei anderen Akteur:innen.
- Achtung von Autonomie und Freiwilligkeit: Respektiere Freiwilligkeit, ermögliche informierte Entscheidungen und anerkenne persönliche Grenzen und das Recht auf Rückzug.
- Schutz vulnerabler Personen: Berücksichtige die Belange der Menschen mit besonderem Schutzbedarf prioritär – vor der Umsetzung organisatorischer Interessen oder Zwänge oder Rechte anderer Beteiligten.
- Gerechtigkeit und Gleichbehandlung: Beachte das gleiche Recht für alle: den gleichen Zugang zu Angeboten, den gleichen freundlichen Umgang, das gleiche Recht, sich zu äußern etc.
- Professionelle Verantwortung und Kompetenz: Handle verantwortlich, befähige dich dazu, fachlich begründete Entscheidungen zu treffen und Konsequenzen zu managen, und entwickle dazugehörige Kompetenzen weiter.
- Rollenbegrenzung und Machtbewusstein: Mache dir die Grenzen deiner Rollen bewusst und reflektiere kritisch die Machtverhältnisse in unterschiedlichen Situationen.
- Verhältnismäßigkeit: Gestalte Schutzmaßnahmen und notwendige Interventionen für alle Beteiligten angemessen und so schonend wie möglich.
- Transparenz und Rechenschaft: Kommuniziere die Regeln, Zuständigkeiten und Entscheidungen nachvollziehbar und mache davon abgeleitete Maßnahmen überprüfbar.
Wie und wo lassen sich zentrale Werte und Prinzipien fixieren?
Gerade in kritischen Situationen, wenn über alternative Möglichkeiten zu entscheiden ist, ist es wichtig, sich auf seine zentralen Werte beziehen zu können. Der gewöhnliche Ort, an dem sie ausformuliert werden, als Kompass zur allgemeinen Orientierung, ist das Leitbild. Hier sollten die Werte angeführt sein, die klar machen, wer man ist und wofür man steht – auch oder gerade bei äußerem Widerstand.
Beispiele für Leitbilder von einzelnen Freiwilligenagenturen: Landesfreiwilligenagentur Berlin e.V. Freiwilligen-Agentur Halle (Saale) e.V. Centrum für bürgerschaftliches Engagement e.V., Mülheim a.d.R.
Beispiele für Leitbilder von mehreren Freiwilligenagenturen bzw. lagfa Münchner Freiwilligenagenturen
Daneben gibt es Verhaltenskodexe (Codes of Conduct), die Regeln benennen, wie Mitarbeitende oder Freiwillige sich verhalten können oder sollen – praxisorientierte Leitlinien, die abstrakte Werte in alltagsnahe Haltungen übersetzen. Siehe dazu hier… und auch noch die untenstehenden Prinzipien. So werden Möglichkeiten für Mitarbeitende strukturiert – und gerade für kritische Situationen gibt es (mehr) Handlungssicherheit.
Als weiterer Ort, an dem sich die eigenen Werte verankern lassen, gilt die Satzung. Hier kann man angeben, welche Werte den Satzungszwecken zugrunde liegen und/oder damit verbunden sind. Bislang eher unüblich, wird in letzter Zeit darauf aufmerksam gemacht, eindeutige Wertbezüge auch im entscheidenden rechtlichen Dokument anzuführen. Der Hintergrund: Sobald die Lage entsteht, jemanden sanktionieren oder ausschließen zu müssen, weil er wider die Werte eines Vereins agiert, verfügt man über eine rechtlich sicherere Grundlage, wenn diese in der Satzung stehen. Auch möglich ist, hier Unvereinbarkeiten zu formulieren, etwa dass ein Mitglied des Vereins nicht gleichzeitig Mitglied in einer extremistischen Partei sein kann (siehe unten).
Tipp: Werte, für die ein Verein steht; Haltungen, die damit verbunden sind; Regeln, die deshalb für die Aktivitäten der Mitglieder oder Beteiligten gelten: All das sollte schriftlich (verständlich) fixiert, transparent und leicht zugänglich sein, zumindest in Grundsätzen. Auch hier gilt der Spruch: Was man schreibt, das bleibt.
Wie genau jedoch alles festgehalten wird und ob man Werte und weitere Aspekte sogar in die Satzung aufnimmt, um sich etwa gegen Unterwanderung abzusichern: Das scheint vom konkreten Kontext des jeweiligen Vereins abzuhängen. Freiwilligenagenturen werden dies – aufgrund ihrer besonderen Mitgliedschaft – kaum benötigen. Wer ohnehin mal die Satzung bearbeiten muss, kann dies aber auch noch berücksichtigen.
Inwieweit sind Werte und Prinzipien je nach Situation abzuwägen?
Freiwilligenagenturen handeln unweigerlich in Spannungsfeldern. So haben sie zum Beispiel einerseits die Aufgabe, Engagementbereitschaft zu würdigen, ganz unterschiedlichen Menschen zu einem passenden Einsatz oder Organisationen zu besserem Freiwilligenmanagement zu verhelfen und auf anderen Wegen Engagement zu fördern (auf Basis u.a. der Werte der Offenheit, Vielfalt, Demokratie, Teilhabe).
Andererseits haben sie aber auch darauf zu achten, dass Engagierte und Organisationen gemeinwohlwürdige Zwecke verfolgen und mit dem eigenen Handeln bei anderen keinen Schaden anrichten (u.a. Solidarität, Vielfalt, Verantwortung, Schadensvermeidung).
Es gibt ein Recht, sich einzubringen und mitzuwirken – aber auch die Pflicht, in den Einsatzstellen oder mit den Aktivitäten nichts zu bewirken, was die Würde und die Rechte anderer (Beteiligter) verletzt.
Doch wann ist was der Fall? Und wessen Recht wiegt schwerer? Im Alltag werden sich immer Situationen ergeben, die Abwägungen verlangen. Eine Schwierigkeit, weil Entscheidungen unter Umständen schnell getroffen werden müssen. Außerdem sind Werte, auf die man sich verpflichtet hat, womöglich in einer bestimmten Konstellation nicht gleichzeitig einzulösen. Sprich, es entstehen Dilemma-Situationen oder es sind Ambivalenzen auszuhalten. Umso wichtiger ist, relevante Werte und Prinzipen anhand von Konstellationen auch außerhalb konkreter Lagen zu reflektieren.
Mitzubedenken dabei: Engagement sollte auch ein Ort der (Stimmen)Vielfalt sein und ein Entwicklungsfeld, in dem sich Menschen entwickeln und dazulernen können.
Eine Mitarbeiterin sagt in der bagfa-Umfrage: „Wichtig ist mir, jeden Menschen ernst zu nehmen und auf Augenhöhe zu behandeln. Wichtig ist mir, dass die Leute wissen, dass sie ihre Meinung äußern dürfen, dass sie als Mensch respektiert werden, auch wenn wir im Haus ihrer Meinung widersprechen.“
Prinzipiell sind zivilgesellschaftliche Möglichkeiten bedeutsam, zum einen um Brücken zu bauen zwischen Menschen mit unterschiedlichen Werten, Interessen etc. („Bridging“) und um zum anderen aber auch Gelegenheiten zu bieten, sich mit anderen Menschen zu verbinden, mit denen sie gemeinsame Erfahrungen, Ziele und Werte teilen („Bonding“).
Was tun, wenn es nicht anders geht und man jemand ausschließen muss – bei einer Beratung, von einer Veranstaltung, aus dem Verein?
Sozialer Ausschluss ist eine denkbar undemokratische wie verletzende Art der Reaktion. Scham, Einbruch des Selbstwerts, Verlust von Kontrolle und von Zugehörigkeit sind Phänomene, die damit verbunden sind. Menschen erleben dies sogar als körperlichen Schmerz. Kein Wunder, werden doch damit auch viele Werte übergangen, die menschliche Grundbedürfnisse berücksichtigen.
Nicht nur für den Einzelnen, auch für die Gesellschaft relevant ist eine weitere Konsequenz: Menschen, die ausgeschlossen werden, können sich (weiter) radikalisieren – weil sie sich in ihrem Weltbild bestätigt sehen und noch mehr zurückziehen. Wiederholen sich Exklusionserfahrungen, kann das Bedürfnis größer werden, sich zu rächen. Politische Akteure nutzen diese Gefühlslage, indem sie Ausgrenzungsnarrative bereitstellen.
Obwohl Engagement in seinen Grundfesten integrativ angelegt ist, kann ein sozialer Ausschluss gerechtfertigt und sogar unbedingt geboten sein, wenn es darum geht, sich und andere zu schützen, aber auch wichtige Werte wie Solidarität und Teilhabe verletzlicher Menschen zu verteidigen. Nur wer im Notfall Grenzen zieht, kann Freiwilligen und Zielgruppen sichere Räume bieten und den eigenen demokratischen Grundwerten gerecht werden – eine essenzielle Voraussetzung für ein sinnvolles bürgerschaftliches Wirken.
Schließlich kann es zur Strategie einschlägiger Gruppierungen gehören, Vereine und Initiativen zu unterwandern. Die Theorie dazu lautet: Indem man in solchen Feldern das Wort ergreift und die eigenen politischen Ansichten einführt, erobert man nach und nach den vorpolitischen Raum. Damit lässt sich eine kulturelle Hegemonie aufbauen – als Basis, die später auch für eine politische Macht wirksam wird. Doch muss man nicht nur von Unterwanderung eine Gefahr ausgehen. Auch durch bloßes Stören etc. kann es gelingen, Vereinsarbeit zu behindern oder lahmzulegen.
Deshalb ist daran zu erinnern: Zivilgesellschaftliche Räume sind per se nicht immer offene Arenen jedweder Meinungsäußerung, sondern Orte engagierten Zusammenwirkens auf einen bestimmten Zweck hin.
Es bleibt jedoch eine Gratwanderung. Zumindest wer Personen oder Organisationen vorschnell oder willkürlich ausschließt, verstößt seinerseits gegen Grundfeste eines demokratischen Gemeinwesens und gegen Gebote etwa der Toleranz, Vielfalt und Zusammenhalt, büßt dadurch möglicherweise Vertrauen und Legitimität ein und trägt seinerseits zur Polarisierung bei. Auch deshalb sollte so umsichtig, nachvollziehbar und sensibel wie möglich vorgegangen werden. Aus den Perspektiven von Werten und ethischen Prinzipien gesehen, sind bei unvermeidlichen Ausschlüssen nach allen vorangehenden Sanktionierungen folgende Maßnahmen besonders wichtig.
- Würde- und respektvoller Umgang: Jeder hat das Recht auf eine freundliche Ansprache.
- Feedback geben: Je nach Äußerung oder Vorfall sollte man offen und transparent kommunizieren, wer was wie wahrgenommen hat und warum man das konkret als Regelverstoß, verletzend etc. wertet.
- In Stufen intervenieren: Zuerst sollte ein Austausch stattfinden, mit Rückmeldungen zum betreffenden Verhalten und Grenzsetzungen, bevor weitere Verwarnungen und als letztes Mittel ein Ausschluss erfolgt.
- Das Gespräch fortsetzen: Wenn eine Situation zu emotionalisiert ist, sollte man die Mitteilung von über Gründe auf eine andere Zeit und/oder auf ein anderes Medium verschieben. Immer ist auch die Möglichkeit einzuräumen, dass die:der Betreffende widersprechen kann.
- Den Ausschluss begründen: Die Gründe müssen transparent und so nachvollziehbar wie möglich gemacht werden – auch für alle anderen Beteiligten und Mitglieder. Die Gründe müssen sich auf die Satzung und andere zentrale und zugängliche Dokumente des Vereins etc. beziehen, etwa auch Gesprächsregeln, die bei Veranstaltungen ausgehängt werden.
In jedem Fall sind auch rechtliche Umstände zu beachten – gerade wenn es darum geht, jemand aus einem Verein auszuschließen. Aus guten Gründen gibt es hier erhebliche rechtliche Voraussetzungen. Empfohlen wird u.a. die Dokumentation des betreffenden Verhaltens, der rassistischen, antisemitischen, diskriminierenden, gewaltverherrlichenden etc. Äußerungen und die Begründung, warum diese die Werte und Grundsätze der Satzung verletzen und damit vereinsschädigendes Verhalten vorliegt. Die Entscheidung über Ausschluss oder mildere Sanktionen wie Ermahnung, Verwarnung, Auflagen kann, wenn in der Satzung so geregelt, der Vorstand oder der Ausschuss treffen, ansonsten die Mitgliederversammlung. Unbedingt zu berücksichtigen ist die Verhältnismäßigkeit. Die Entscheidung, getroffen am Ende eines geordneten, transparenten Verfahrens, muss dem:der Betreffenden sicher zugänglich gemacht werden.
Handreichung des Bundesmusikverband Chor und Orchester e.V.
Eine rechtlich geprüfte Einschätzung über vereinsschädigendes Verhalten in einem Musikverein und dessen mögliche Folgen wird in einer Handreichung des Bundesmusikverband Chor und Orchester e.V. so beschrieben: „In einem Musikverein haben Mitglieder nicht nur Rechte, sondern auch dauerhafte Pflichten gegenüber dem Verein. Eine davon ist die sogenannte Treuepflicht: Jedes Mitglied verpflichtet sich, die Ziele und Werte des Vereins zu unterstützen und dem Verein nicht zu schaden – durch aktives Mitwirken (z. B. durch Engagement im musikalischen oder organisatorischen Bereich) oder durch das Unterlassen von schädigendem Verhalten. Verhalten gilt dann als vereinsschädigend, wenn es den Zwecken, Werten oder Interessen des Vereins widerspricht. Bei Musikvereinen liegt der Vereinszweck häufig in der Förderung des gemeinsamen Musizierens, der musikalischen Bildung und der kulturellen Teilhabe. Dabei spielen auch soziale Werte eine wichtige Rolle, etwa Respekt, Toleranz, Inklusion und ein friedliches Miteinander. Wenn ein Mitglied z. B. rassistische, diskriminierende oder gewaltverherrlichende Äußerungen tätigt oder sich entsprechend verhält, widerspricht das klar diesen Grundwerten. Solche Handlungen gelten als vereinsschädigend – unabhängig davon, ob sie im Rahmen einer Probe, bei einem Konzert oder außerhalb des Vereins (z. B. in sozialen Medien oder auf öffentlichen Veranstaltungen oder Demonstrationen) stattfinden.“
Und wie ist es, wenn sich jemand nicht extremistisch äußert, aber in einer vom Verfassungsschutz zum Beispiel als rechtsextrem eingestuften Organisation oder Partei aktiv ist? Auch ohne entsprechendes Auftreten, sondern nur aufgrund von Mitgliedschaft kann ein Ausschluss erfolgen. Dazu die erwähnte Handreichung von BMCO: „Die grundgesetzlich geschützte Vereinsautonomie erlaubt es einem Verein, seine Werte zu schützen, auch wenn dies die parteipolitische Zugehörigkeit eines Mitglieds betrifft. Ein zusätzliches vereinsschädigendes Verhalten ist dann nicht erforderlich.“ (S. 22)
Entscheidend dafür ist die Satzung: Sie muss dafür unbedingt eine Begründung enthalten.
Urteil Verfassungsgericht zur Broschüre
Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat der besagten Broschüre zufolge die nachfolgende Klausel in einer Satzung für zulässig erachtet: „Grundlage der Vereinsarbeit ist das Bekenntnis aller Mitglieder des Vereins zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Der Verein tritt allen extremistischen Bestrebungen entschieden entgegen. Der Verein bietet nur solchen Personen die Mitgliedschaft an, die sich zu diesen Grundsätzen bekennen. Mitglieder von extremistischen Organisationen gleich welcher politischen Ausrichtung, sowie Mitglieder rassistisch und fremdenfeindlich organisierter Organisationen oder religiöser Gruppierungen können nicht Mitglied des Vereins werden. Das Merkmal des Extremismus ist insbesondere dann erfüllt, wenn das Bundesamt für Verfassungsschutz oder eines der Landesämter die betreffende Organisation mindestens als Verdachtsfall eingestuft hat.“
Um erst gar nicht in die Situation zu geraten, könnte man auf die Idee kommen, Mitglieder bei Aufnahme in den Verein nach ihrer politischen Zugehörigkeit zu befragen. Natürlich ist dies untersagt, denn es würde der parteipolitischen Neutralität von Vereinen widersprechen. Erst wenn es entsprechende Äußerungen und Vorfälle gibt, die darauf hindeuten, dass ein Mitglied Satzungszwecke oder Werte des Vereins missachtet, kann er sich mit dessen politischen Gesinnung beschäftigen – „im Rahmen eines fairen und verhältnismäßigen Verfahrens“, das „nicht pauschal oder diskriminierend sein“ darf (S. 12).
Bundesmusikverband Chor & Orchester e.V.: Zwischentöne erkennen. Handlungssicherheit bei extremistischen Tendenzen. Orientierung, Praxiswissen und rechtliche Grundlagen. Rechtssichere Antworten, Lösungsansätze und Mustervorlagen. 2025 hier.
Arbeitskreis deutscher Bildungsstätten e.V., Deutscher Bundesjugendring: Mythos Neutralitätsgebot. Eine Handreichung. 2024 hier.
Was sind Entwertungen von Engagement/förderung – und wie reagiert man auf Delegitimierungsversuche der eigenen Arbeit und des Engagements?
Seit einiger Zeit sind vermehrt Stimmen zu hören, die den Wert von Zivilgesellschaft pauschal angreifen. Darin erscheinen gemeinnützige Akteur:innen als „links“, vom Staat „gefüttert“ und deshalb zweifelhaft, unglaubwürdig, bedrohlich. Wie Analysen zeigen, geben sich einschlägig lautstarke Organisationen und Medien wenig Mühe, diese Behauptungen zu belegen. Aufgebaut wird ein „Anti-NGO-Narrativ“, das „eine Bedrohung durch ‚linke Lobbygruppen‘ (konstruiert), während wirtschaftsnahe oder konservative Akteure diskursiv unsichtbar bleiben.“
Studie „Das Anti-NGO-Narrativ“
Ein Fazit in der Studie „Das Anti-NGO-Narrativ“ lautet weiterhin: „Statt einer strukturellen Machtkritik bleibt es bei einem ideologischen Zerrbild, das professionelle Organisationsstrukturen mit Machtübernahme verwechselt und gemeinwohlorientiertes Engagement mit Pfründesicherung. Was bleibt, ist der Versuch einer politischen Delegitimierung unter dem Deckmantel der Gemeinnützigkeitsdebatte. Dieser Versuch ist weder neu noch sonderlich originell – aber in der gegenwärtigen Polarisierung durchaus wirksam. Umso wichtiger ist es, mit empirischer Substanz und einem Mindestmaß an intellektuellem Anstand zu antworten. Die Zivilgesellschaft ist kein homogenes Machtkartell, sondern ein komplexes Geflecht pluraler Interessen, das in der Demokratie nicht das Problem ist, sondern – in aller Ambivalenz – Teil ihrer Lösung.“ (S. 22)
Denkbar wäre auch: Da wird die Zivilgesellschaft einfach mal öffentlich kritisiert. Dass ein kritischer Umgang auch gemeinnützige Akteure trifft, das wäre nur zu begrüßen und in ihrem eigenen Interesse, weil praktisch wertvoll und demokratisch normal. Deshalb gilt es, bei allen infragestellenden Äußerungen aufgeschlossen zu prüfen: Geht es hier jemandem darum, etwas sachlich aufzuklären und zu verbessern? Ist das der Fall, gehört es selbstverständlich dazu, angemessen zu antworten und auf allen erforderlichen Ebenen zu reagieren.
In vielen Fällen, so finden Analysen, legt jedoch schon die Art des Fragens nahe, dass es um etwas anderes geht: Alles soll unglaubwürdig erscheinen. Dann soll weniger sachlich diskutiert, sondern Akteure und ihr Handeln eher diffamiert und delegitimiert werden. Dann zielt jemand nicht auf Verbesserung von Missständen, sondern auf Infragestellung der Existenzberechtigung.
Auch Freiwilligenagenturen oder Organisationen der Engagementförderung kann es passieren, dass ihre Aktivitäten verzerrt oder tendenziös dargestellt werden. Hier drei ausgewählte Beispiele aus der jüngsten Vergangenheit:
- Im kommunalen Parlament wird gefragt, wieso die örtliche Freiwilligenagentur an der „Allianz für Vielfalt“ oder an einer „Partnerschaft für Demokratie“ und entsprechenden Veranstaltungen und Kundgebungen teilnimmt.
- In einem Ausschuss wird entgegen der tatsächlichen Praxis insinuiert, ein Angebot einer Freiwilligenagentur sei nur für Geflüchtete – und Einheimische würden ausgeschlossen.
- In Sozialen Medien werden Posts einer Freiwilligenagentur, die auf Angebote zum Klimaschutz hinweist, kommentiert mit der Unterstellung, die Agentur würde „Klimakleber“ unterstützen.
Wie geht man am besten mit solchen Vorwürfen, Unterstellungen oder tendenziöser Kritik um? Kolleg:innen aus entsprechend betroffenen Freiwilligenagenturen, die sich auch bereits haben beraten lassen, sagen:
- Immer lohnt es sich, vorbereitet zu sein, um auf Standardfragen respektive Vorwürfe antworten zu können: Wessen Engagement, welche Zielgruppen unterstützt man mit welchen Förderungen und Spenden wie und warum? Aufgrund welcher Werte, Statuten und sachlicher Lagen handelt man?
- Immer sinnvoll ist auch, die konkrete Anfrage, den jeweiligen Kommentar etc. bewerten: Ist hier eine Reaktion rechtlich notwendig? Kann sie der sachlichen Aufklärung förderlich sein?
- Ansonsten gilt: Fakten schildern, auf Leitbild etc. verweisen, selbstbewusst die eigenen Gründe transparent machen.
- Wenn andere Akteure ebenfalls betroffen sind, ins Gespräch gehen, gemeinsam ein Vorgehen überlegen und abstimmen.
Wie ist das Neutralitätsgebot zu verstehen – und wann und wie kann man sich als Freiwilligenagentur politisch äußern?
Um zivilgesellschaftliche Organisationen und zumal ihr Engagement in Sachen Demokratie anzuzweifeln, wird derzeit gerne eine vermeintliche Gretchenfrage genutzt: Sind euch politische Äußerungen überhaupt erlaubt? Angenommen wird dabei, das Gemeinnützigkeitsrecht verlange von Vereinen, sich neutral zu verhalten. Andernfalls sei ihr gemeinnütziger Status bedroht und damit ihre rechtliche Grundlage.
Richtig daran ist: Wer als gemeinnütziger Verein anlasslos und ohne fachlichen Bezug öffentlich Parteien bewertet, handelt sehr wahrscheinlich außerhalb der eigenen Satzung und/oder überschreitet den Rahmen, den das Gemeinnützigkeitsrecht vorsieht.
Falsch ist jedoch, dass sich gemeinnützige Vereine nicht politisch äußern dürften. Auch der Bezug auf und die Bewertung von Entscheidungen von Parteien sind zulässig, sofern fachlich begründbar.
Zwar dürfen Vereine keine parteipolitischen Zwecke verfolgen, wenn sie als gemeinnützig anerkannt werden wollen. Doch dürfen sie sich politisch positionieren und auch z.B. demonstrieren. Nur sollte man darauf achten, dass sich dies nicht für oder gegen eine Partei als solche richtet. Zentrale Empfehlungen für im Sinne der Gemeinnützigkeitsrecht angemessene politische Äußerungen von Vereinen lauten:
- Politische Äußerungen müssen sich auf Satzungszwecke beziehen, sachlich und nachvollziehbar begründet sein und dürfen keine Bevorzugung oder Benachteiligung einzelner Parteien und keine Aufrufe zu Aktivitäten außerhalb der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und des geltenden Rechts enthalten.
- Am besten legt man erst den eigenen Zugang zu einem Sachverhalt dar, bevor die eigene politische Positionierung und, falls erforderlich, die Bewertung konkreter Handlungen politischer Parteien erfolgt.
Auch öffentliche Stellungnahmen etwa für Demokratie oder gegen Rassismus oder Antisemitismus, selbst wenn diese Ziele nicht direkt in der Satzung stehen, scheinen anlassbezogen und gelegentlich gerechtfertigt. „Wird dies jedoch regelmäßig praktiziert, kann die Grenze zur unzulässigen gesellschaftspolitischen Tätigkeit überschritten werden. Je näher die Tätigkeit am eigenen Satzungszweck liegt, desto unproblematischer ist das Engagement.“ (BMCO S. 9)
Auch hier zeigt sich: Es ist wichtig, Werte, die einen Verein antreiben, in die Satzung aufzunehmen. Damit erhält man einen rechtlichen Rahmen, über den sich das Handeln des Vereins und seiner Organe begründen lässt.
‚Prinzip der staatlichen Neutralität‘
„Das geltende Recht verlangt keine Entpolitisierung der Zivilgesellschaft. Das ‚Prinzip der staatlichen Neutralität‘ gilt primär für Amtsträger*innen, nicht jedoch für ZGO (zivilgesellschaftliche Organisationen). Wenn eine ZGO steuerlich privilegiert wird und gemeinnützig ist, darf sie politisch wirken, muss aber zweckgebunden, sachlich und parteipolitisch neutral bleiben. Wenn sie staatliche Förderungen erhält, muss sie im Einzelfall und in Abhängigkeit vom Zuwendungsbescheid parteipolitisch neutral sowie entsprechend den Förderrichtlinien handeln. Ein generelles Verbot existiert für ZGO dementsprechend weder für ihre politische Betätigung noch für ihren Einsatz für die Grundwerte des Grundgesetzes.“ (Aus einer Studie des Maecenata-Instituts, Roth/Unger/Nicke 2025)
Wie erstellt man ein Leitbild und einen Verhaltenskodex/Code of Conduct?
Ein Prozessleitfaden auf Basis von Erfahrungen aus der Arbeit des Centrums für bürgerschaftliches Engagement Mühlheim a.d.R. (CBE)
Neben einem Schutzkonzept für Veranstaltungen und für Social Media und Online-Aktivitäten (Hate Speech, Mobbing etc.) sowie einem Konzept für die Nutzung der eigenen Räumlichkeiten kann auch die Erarbeitung eines neuen Leitbildes und eines Code of Conduct, bzw. eines Verhaltenskodex, im Rahmen der Entwicklung eines umfassenden Schutz- und Präventionskonzept erfolgen.
Die Entwicklung eines (neuen) Leitbildes bedeutet, sich mit den Werten und Grundhaltung des eigenen Vereins/ der eigenen Einrichtung auseinanderzusetzen. Das Leitbild ist als innerer Kompass für Entscheidungen und Handlungen und als nach außen sichtbare Identität der Einrichtung von Bedeutung. Neben dem eigenen Selbstverständnis spiegelt es die Haltung zu aktuellen gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen wieder und ist damit auch im Kontext des Schutz- und Präventionskonzeptes bedeutsam. Für die Mitarbeitenden, Mitglieder und Ehrenamtlichen ist das Leitbild wichtig, um Sicherheit in der eigenen Arbeit zu schaffen. Es kann als Grundlage genutzt werden und ist für das CBE ein wichtiger Teil des Sicherheits- und Präventionskonzeptes.
Folgende Schritte sind bei der Entwicklung eines Leitbildes hilfreich:
1. Grundlagen schaffen
- Vorstand oder Geschäftsführung treffen die Entscheidung, dass ein (neues) Leitbild erstellt werden soll.
- Sie formulieren Ziele, definieren einen Zeitraum für die Umsetzung, benennen Verantwortlichkeiten und stellen die notwendigen Ressourcen zur Verfügung.
- Sie geben Impulse, welche (neuen) Aspekte einbezogen werden sollen.
Empfehlung:
Es ist sinnvoll das Leitbild regelmäßig (ca. alle 3-5 Jahre) zu überprüfen, um aktuelle Entwicklungen berücksichtigen zu können.
Empfehlung:
Es sollte gut geprüft werden, welche Stakeholder eingebunden werden und in welchem Format dies sinnvoll möglich ist, um eine gute Balance zwischen effizientem Prozess und der Einbindung verschiedener Perspektiven zu gewährleisten. Zudem ist es wichtig nicht zu viele Diskussions- und Reflexionsrunden einzuplanen, da der Entwicklungsprozess überschaubar und am Zeitplan orientiert bleiben sollte.
2. Planung der Leitbild-Entwicklung
- Mitarbeitende entwickeln einen Zeit- und Maßnahmenplan
- Identifizierung der einzubindenden Stakeholder (Mitglieder, Ehrenamtliche, Kooperationspartner, Förderer etc.)
- Recherche zu Leitbildern anderer FWAs und Organisationen
- Strukturvorschlag zu möglichen Inhalten auf Basis des alten Leitbildes und passender Beispiele anderer Einrichtungen
- Planung des/ der Workshops
- Einladung und Motivierung der Stakeholder zum Mitwirken
3. Leitbild-Workshops
- Workshops (möglichst ganztägig)
- Möglichst diverse Gruppenzusammensetzung, damit viele verschiedene Erfahrungen/Einstellung aufgenommen werden
- Vorstellung des Strukturvorschlages
- Klärung der Themen, die (neu) ins Leitbild aufgenommen werden sollen: z.B. Demokratie, Menschenrechte, Rassismus, Diskriminierung, eigene Werte und Haltungen, Rolle des Vereins in der (lokalen) Zivilgesellschaft
- Offene Sammlung zu einzelnen Oberthemen. Alles wird dokumentiert. Widersprüchliches bleibt zunächst nebeneinander stehen und wird im Folgeprozess aufgearbeitet, so dass ein für alle stimmiges Bild entsteht.
- Clustern der Aussagen und Priorisierung (z.B. durch Punkte für Stichworte)
Anschließend mithilfe einer Abstimmung entscheiden, welche Punkte aufgenommen werden und was nicht mit ins Leitbild passt. - Diskussion in Kleingruppen, Festhalten der wichtigsten Aussagen und Haltungen
Empfehlung:
Die Workshops sind das zentrale Instrument zur Entwicklung eines eigenen Leitbilds – diesem Schritt sollte genug Zeit und Ruhe gewidmet werden. Im Rahmen des Prozesses beim CBE haben wir uns neben unserem eigenen Leitbild auch mit aktuellen Beispielen anderer Vereine/Institutionen beschäftigt und die Struktur und den Workshop sehr detailliert vorbereitet; hilfreich ist auch die Vorgabe von möglichen Themen. Wichtig ist die Moderation durch eine erfahrene Person, die in der Lage ist, den Raum auch in emotionalen Diskussionen zu halten und gut zu vermitteln.
Empfehlung:
Wichtig ist, bereits vorab zu definieren, nach welcher Struktur das Leitbild aufgebaut sein soll. Bei uns am CBE wurden bestimmte Themen aus der Diskussion nicht ins Leitbild aufgenommen, sondern beispielsweise im Verhaltens-Kodex oder in der Hausordnung aufgenommen. Für die Texterstellung sollte eine Arbeitsgruppe aus max. drei Personen zusammenarbeiten, um eine zügige Bearbeitung zu ermöglichen. Bereits vorab muss geklärt sein, wer die finale Entscheidung über offene Diskussionspunkte trifft (z.B. Team, Vorstand, Mitgliederversammlung). Im Rahmen der Finalisierung ist es sinnvoll, den Text noch einmal von einer externen Person lesen zu lassen, die nicht am Entwicklungsprozess beteiligt war, um Feedback einzuholen (z.B. andere FWA, Mitgliedsorganisation).
4. Erstellen der Textversionen/Feedbackrunden
- Mitarbeitende erstellen einen ersten Textentwurf durch eine Arbeitsgruppe
- mehrere Überarbeitungsschleifen unter stufenweiser Einbindung von Team, Vorstand und Stakeholdern; Überarbeitung durch die Arbeitsgruppe
- Erstellung der finalen Textversion
Vorstand entscheidet über letzte Änderungen und finalisiert den
Leitbild-Entwurf
5. Verabschiedung des Leitbildes
- Mitarbeitende erstellen einen ersten Textentwurf durch eine Arbeitsgruppe
- mehrere Überarbeitungsschleifen unter stufenweiser Einbindung von Team, Vorstand und Stakeholdern; Überarbeitung durch die Arbeitsgruppe
- Erstellung der finalen Textversion
- Vorstand entscheidet über letzte Änderungen und finalisiert den
Leitbild-Entwurf
Empfehlung:
Für die Besprechung des Leitbilds auf der Mitgliederversammlung sollte genug Zeit eingeplant werden, um Rückmeldungen möglich zu machen. Wichtig ist eine passende Moderation, die eine gute Balance zwischen „alle mitnehmen und zum Gespräch einladen“ und „nicht bei allen Aspekten nochmal bei 0 anfangen“ findet.
Empfehlung:
Die Verabschiedung des Leitbildes braucht einen bedeutenden Rahmen, da es eine wichtige Vereinbarung für das Vereinsleben darstellt.
6. Veröffentlichung des Leitbildes
- Veröffentlichung und Integration in Vereinsstruktur (Nutzung des Leitbilds für kommende Veranstaltung, Hinweis an Ehrenamtliche in Vereinen etc.)
- Offiziell als Teil des Schutz- und Präventionskonzept vorstellen, über vereinsinterne Strukturen wie Newsletter, Homepage, Social Media
Ergänzend zum Leitbild kann ein Code of Conduct entwickelt werden. Diese konkreten Verhaltensregeln richten sich an die Besucher:innen der Räumlichkeiten/Veranstaltungen/Angebote der Freiwilligenagentur.
Ein Verhaltenskodex sollte kurz und deutlich formuliert sein. Er kann sich auf den Umgang miteinander, Verantwortlichkeiten/ Machtverhältnisse oder Beschwerdewege beziehen.
Der Code of Conduct spiegelt die im Leitbild festgelegten Werte. Er kann daher parallel zum Leitbildprozess entstehen und alle dort Beteiligten einbinden oder durch Team und Vorstand beschlossen werden.
Wichtig ist die Sichtbarkeit und Umsetzung des Code of Conduct im Arbeitsalltag. Neben dem Aushang des Code of Conduct in allen Räumlichkeiten und der Darstellung auf Online-Präsenzen kann die verpflichtende Anerkennung durch Team, Ehrenamtliche und Besucher:innen erfolgen. Schulungen für das Team zu Deeskalation, Diskriminierungssensibilität oder Awareness unterstützen diese dabei, entsprechend zu handeln und aktiv den Schutzraum für Ehrenamtliche zu gestalten. Dies kann zum Beispiel durch eine Online-Anmeldung bei Veranstaltungen erfolgen, bei der dem Code of Conduct aktiv zugestimmt werden muss. Auch ist es möglich, am Eingang zu Veranstaltungen Plakate mit dem Code of Conduct aufzuhängen, inklusive dem Hinweis, dass die Teilnahme eine Akzeptanz dessen voraussetzt.
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